Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Lars Voigt, 26.05.2015
hiermit laden wir euch fristgerecht zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung ein.
Termin: 05.06.2015
Ort : Sporthaus Ragow , Potsdamer Straße 8 , 15749 Mittenwalde
Beginn : 19.00 Uhr
Hier ist die Mitwirkung aller Mitglieder gefragt. Wir möchten Sie/dich daher bitten, auch im eigenen Interesse an der Versammlung teilzunehmen.
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Abstimmung zur Satzungsänderung (siehe Anhang)
- Sonstiges
mit sportlichen Grüßen
BSV Mittenwalde
-Vostand-
geplante Satzungänderung
Aktuelle Version |
Vorschlag neue Version |
§ 9 Stimm- und Wahlrecht
1. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.
4. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, |
§ 9 Stimm- und Wahlrecht
1. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. 3. Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder, die sich der Wahl stellen. 4. Bezüglich in § 19 (1) geregelten Gegenstände kann das Stimmrecht auch in einer Verbindung von Briefwahl und Anwesenheitswahlausgeübt werden. Die Stimmzettel für die Ausübung der Briefwahl, die zugehörigen Umschläge und die Wahlbriefumschläge werden von der Geschäftsstelle des Vereins mindestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung, in welcher die Anwesenheitswahl stattfindet, an diejenigen stimmberechtigten Mitglieder, welche die Briefwahlunterlagen nachAufruf durch den Wahlausschuss auf der InternetHomepage des Vereins und in einer lokalen Tageszeitung angefordert haben, versendet. Die Mitglieder geben ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch ein auf den Stimmzettel gesetz- tes Kreuz ihren Willen kenntlich machen. Bei Ausübung der Briefwahl haben die Mitglieder ihre Stimmzettel der Geschäftsstelle des Vereins im verschlossenen Wahlbriefumschlag so recht- zeitig zu übersenden oder zu übergeben, dass diese bis zum Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen. Diejenigen Mitglieder, die Briefwahlunterlagen angefordert aber die Briefwahl nachweislich nicht durchgeführt haben, können ihr Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung ausüben.
|
§ 19 Auflösung des Vereins
2. Sofern die Auflösung des Vereins beschlossen ist, fallen nach der Abgeltung aller Verbindlichkeiten das vorhandene Vermögen dem Land Brandenburg für die Zwecke des Massensportes als Begünstigten zu. 3. Beschlüsse über die künftige Verwendung des |
§ 19 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die 4. Beschlüsse über die künftige Verwendung des |